Datenschutz

Unternehmer die Ihre Daten nicht vor missbräuchlicher Nutzung bzw. vor Verlust schützen können auch haftbar gemacht werden. Dies betrifft die Bereiche Zivil-, Handels- und Strafrecht.

Steuerprüfung
zu erfüllende Regeln betreffen die AO (Abgabenordnung §147) - dem Finanzamt muss im Falle einer Steuerprüfung der Zugriff auf Ihr EDV-System ermöglicht werden und die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) alle steuerrelevanten Daten muss der Unternehmer bis zu zehn Jahre archivieren (§257 HGB). Hierunter fallen auch eMails nebst Angeboten, Bestellungen, Rechnungen, sonstiger Schriftverkehr und natürlich die Finanzbuchhaltung selbst.

Lizensierung
In der Hoffnung dass nicht immer alle Systeme / User gleichzeitig auf eine Software zugreifen, sind viele Unternehmen - um Geld zu sparen - nicht ausreichend lizensiert. Neben Schadensersatzforderung sind hier noch zusätzlich Unterlassungsklagen zu befürchten. Jeder einzelne Verstoß kann hier recht teuer werden. Hier ein Beispiel dazu:

Nutzen nur 10 Mitarbeiter jeden Tag unberechtigt Microsoft Word, dann hat das Unternehmen in einem Jahr, bei 300 Arbeitstagen bereits 3600 Mal gegen das Urheberrecht verstoßen.

Wir bieten Ihnen gern eMail-Archiverungssoftware und Virenschutzprogramme zur Absicherung von eMail-Verkehr und Internetzugriff, sowie entsprechende Hard- und Software zur redundanten Datensicherung an.